Auszug:

Bis ins 18. oder 19. Jahrhundert hat die Geschichtswissenschaft sich dem Lehnswesen als einem vertrauten, weil noch lebendigen Gegenstand nähern können. Jurisprudenz und Historie, Erforschung des geltenden Lehnsrechts und seiner Vergangenheit, überdeckten und ergänzten sich. Als das Lehnswesen im 19. Jahrhundert verdorrte und abstarb, gab es der Geschichtsforschung keine Impulse mehr. Vom Mittelalter begeistert, wandte sich das historische Interesse, mehrere Jahrhunderte überspringend, sich mit Vorliebe dem älteren Lehnswesen zu. .. Die heimat- und landesgeschichtliche Forschung dagegen verschrieb sich vor allem dem Lehnswesen des späten Mittelalters. …

Ich habe einleitend versucht zu kennzeichnen, wie das Lehnswesen heute in der Erinnerung besteht. Nun wende ich mich dem Lehnswesen in der Vergangenheit zu, insbesondere dem Lehnswesen der Landesherren im westfälischen Raum. Ein erstes Kapitel soll erläutern, wie Lehnswesen und Feudalismus sich zueinander verhielten. Ein zweites wird skizzieren, wie in der Rechtsordnung das Lehnrecht stand. Ein drittes wird beschreiben, was das Lehnswesen für das Territorium und im Territorium bedeutete.

Link: Das Lehnswesen in Westfalen

Von Rolevinck

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