Barbara Groß‘ Dissertation über die Hexenverfolgungen in Minden liefert neue Einsichten in die soziale und politische Logik eines Phänomens, das im 17. Jahrhundert besonders Westfalen heimsuchte. Die Studie zeigt: Die gerichtlichen Verfolgungen waren keine bloße Fortsetzung nachbarschaftlicher Verdächtigungen, sondern dienten primär der obrigkeitlichen Machtdemonstration. Zur gleichen Zeit, als in Lippstadt die Scheiterhaufen brannten, schrieb Friedrich von Spee in Paderborn seine fundamentale Kritik – eine Gleichzeitigkeit, die den mühsamen Übergang zur Moderne verdeutlicht.
Die Hexenforschung hat längst den Status einer etablierten historischen Disziplin erreicht, doch gerade die westfälische Verfolgungslandschaft des 16. und 17. Jahrhunderts wirft weiterhin aufschlussreiche Fragen auf. Barbara Groß legt mit ihrer Münsteraner Dissertation über die Stadt Minden eine Arbeit vor, die nicht nur eine empfundene Forschungslücke schließt, sondern methodisch neue Akzente setzt. Die Zahlen allein sind erschütternd: Zwischen 1584 und 1684 sind in Minden 170 Hexereiverfahren nachweisbar, in mindestens 95 Fällen erging ein Todesurteil. Allein im Anfangsjahr 1584 wurden 21 Menschen hingerichtet.
Die besondere Leistung der Studie liegt laut Nicolas Rügge in seiner Rezension in der Unterscheidung zwischen zwei analytisch zu trennenden Sphären. Im Vorfeld der Verfahren herrschte eine „soziale Logik“, die sich um Schadenzaubervorwürfe, verletzte Ehre und nachbarschaftliche Konflikte drehte. Hier entwickelte sich eine „magische Kommunikation“ mit selbstreferentieller Eigendynamik – wer einmal in den Verdacht geraten war, konnte sich kaum noch wirksam verteidigen, unabhängig davon, ob die Beschuldigungen offen „ins Gesicht“ oder als anonymes Gerücht vorgebracht wurden.
Die gerichtlichen Verfahren hingegen folgten einer grundlegend anderen Logik. Ein wesentliches Ergebnis der Arbeit ist die Feststellung, dass die geschädigten Einwohner vor Gericht nur selten als treibende Kraft auftraten. Stattdessen übernahm das inquirierende Ratsgericht selbst die aktive Rolle. Die Prozesse dienten nicht primär der Konfliktlösung zwischen Bürgern, sondern der Machtdemonstration der städtischen Obrigkeit. Diese politische Dimension zeigte sich besonders deutlich während der zweiten Verfolgungswelle im Dreißigjährigen Krieg. Bedrängt von fremder Besatzung und gegenreformatorischen Maßnahmen, nutzte der Rat die Hexenverfolgung zur „symbolischen Prozessführung“, um Handlungsfähigkeit zu demonstrieren – auf einem der wenigen Gebiete, wo seine Kompetenzen noch nicht beschnitten waren.
Groß bestätigt damit eine 1994 aufgestellte Hypothese über einen speziellen Typus städtischer Verfolgungszentren. Minden gehörte demnach zu jenen „enklaveartige(n) Gemeinwesen“, deren Obrigkeit nach außen in Machtkämpfe mit Territorialherren verwickelt war und nach innen in nahen Beziehungen zu den Prozessparteien stand. Diese Konstellation – äußere Konflikte, innere Spannungen, räumliche Enge bei gleichzeitigen Abschließungstendenzen – erzeugte einen „Treibhauseffekt“, der die Verfolgungen anheizte.
Die westfälische Region weist eine bemerkenswerte Konzentration solcher Verfolgungszentren auf. In Lippstadt wurden allein zwischen Juni und September 1630 neunundzwanzig Menschen verbrannt, wie der Söldner Peter Hagendorf in seinem Tagebuch festhielt: „In Lippstadt gibt es gutes altes Bier und auch böse Leute. Ich habe ihrer 7 verbrennen sehen. Darunter ist sogar ein schönes Mädelein gewesen von 18 Jahren, aber sie ist doch verbrannt worden.“ Die beiläufige Tonlage, mit der Hagendorf Bier und Hinrichtungen in einem Atemzug erwähnt, verdeutlicht die Normalisierung des Schreckens.
Lemgo erlangte unter seinem „Hexenbürgermeister“ Hermann Cothmann zweifelhafte Berühmtheit als eines der berüchtigtsten Verfolgungszentren. Die regionale Verdichtung auf vergleichsweise engem Raum – Minden, Lemgo, Lippstadt, Herford, Osnabrück – legt strukturelle Ursachen nahe, die über lokale Besonderheiten hinausweisen.
Was diese westfälische Konstellation besonders aufschlussreich macht, ist die gleichzeitige Präsenz entschiedener Gegner der Verfolgung. Anton Praetorius, geboren und aufgewachsen in Lippstadt, zählte unter den protestantischen Theologen zu den entschiedensten Kritikern. Johann Weyer, der in Tecklenburg seine letzte Ruhe fand, argumentierte aus medizinisch-juristischer Perspektive gegen die Prozesse. Und während 1630 in Lippstadt die Scheiterhaufen brannten, verfasste Friedrich von Spee im nur sechzig Kilometer entfernten Paderborn seine Cautio Criminalis – jene Schrift, die wie keine andere zum Bewusstseinswandel beitragen sollte.
Heinz Dieter Kittsteiner hat diesen Prozess in seiner „Stabilisierungsmoderne“ als langsamen, mühsamen Übergang von Aberglauben und Willkür zu wissenschaftlichen Kriterien beschrieben. Der Begriff der Stabilisierung ist dabei aufschlussreich: Es ging nicht um einen revolutionären Bruch, sondern um die schrittweise Institutionalisierung neuer Rationalitätskriterien. An die Stelle bloßer Überzeugungen traten Regeln und Interpretationen, die wissenschaftlichen Standards genügen mussten – beginnend mit Galileo Galilei in den Naturwissenschaften und Spee in Theologie und Philosophie.
Die räumliche und zeitliche Gleichzeitigkeit von intensivster Verfolgung und radikalster Kritik in Westfalen widerlegt jedes lineare Fortschrittsnarrativ. Spees Argumentation war 1630 bereits verfügbar und intellektuell überzeugend – dennoch gingen die Verfolgungen jahrzehntelang weiter. Dies verweist auf ein grundsätzliches Problem: Wissen allein ändert Institutionen nicht. Die Hexenprozesse erfüllten politische Funktionen, die mit der Wahrheitsfrage nichts zu tun hatten. Sie waren Instrumente symbolischer Herrschaftssicherung, mit denen Obrigkeiten unter Druck ihre Handlungsfähigkeit demonstrierten.
Groß‘ Studie überzeugt durch ihre Quellennähe ohne dabei an den Akten zu „kleben“. Die Darstellung reflektiert die Ergebnisse eingehend und führt sie zu übergreifenden Vergleichen. Allerdings, so räumt auch die Rezension ein, steht am Ende als Triebkraft hinter den Prozessen das Herrschaftskalkül eines Rates, über den im Grunde noch wenig bekannt ist. Das problematische Verhältnis zum Vierzigerausschuss, der eine Art Gegenrat bildete, bleibt beim jetzigen Forschungsstand undurchsichtig. Hier zeigt sich, dass trotz intensiver Forschung weiterhin Klärungsbedarf besteht – nicht zuletzt, weil eine allgemein akzeptierte Synthese der Hexenverfolgung noch fehlt.
Die westfälische Verfolgungslandschaft bietet damit mehr als regionalgeschichtliche Details. Sie zeigt exemplarisch, wie sich in Krisensituationen – äußerer Druck, innere Konflikte, erodierender Handlungsspielraum – Institutionen auf symbolische Politik verlegen. Und sie dokumentiert, wie schwierig der Übergang zu wissenschaftlich begründeter Rationalität selbst dann ist, wenn überzeugende Kritik bereits vorliegt. Der Weg von Spees Cautio Criminalis zum Ende der Verfolgungen war lang und steinig – ein Prozess der Stabilisierung, nicht der Revolution.
Quellen:
Nicolas Rügge, Rezension zu: Groß, Barbara: Hexerei in Minden. Zur sozialen Logik von Hexereiverdächtigungen und Hexenprozessen (1584-1684). Münster 2009 , ISBN 978-3-402-15041-2, in: H-Soz-Kult, 29.07.2009, https://www.hsozkult.de/publicationreview/id/reb-12902.
Friedrich Spee, Anton Praetorius, Peter Hagendorf, Hermann Cottmann und der Hexenwahn in Westfalen
