Wer verstehen will, wie ernst man es im mittelalterlichen Westfalen mit Recht und Ordnung nahm, kommt an einem Dokument aus Soest nicht vorbei: dem sogenannten Nequambuch. Der Name – abgeleitet vom lateinischen nequam für „Nichtsnutz“ oder „Übeltäter“ – stammt zwar erst aus dem 19. Jahrhundert, doch das Buch selbst ist weit älter. Es handelt sich um das Acht- und Schwurbuch der Stadt Soest, begonnen im Jahr 1312 und über mehr als ein Jahrhundert, bis 1421, fortgeführt.
Auf 51 Pergamentblättern – ergänzt um sieben eingeheftete kleinere Seiten – verzeichnet das gerade einmal 21,5 auf 15,5 Zentimeter kleine Buch insgesamt 376 Einträge von zahlreichen verschiedenen Schreibern. Die überwiegende Mehrheit, 340 Einträge, listet Personen auf, die gegen städtische Gesetze verstoßen hatten, dafür geächtet und verbannt wurden und einen Urfehdeschwur ablegen mussten – ein Versprechen, keine Rache zu üben. Diese Einträge folgen chronologisch aufeinander und bilden gewissermaßen ein frühes Kriminalregister der Stadt.
Bilder, die Recht sichtbar machen
Besonders macht das Nequambuch aber eine ältere, systematisch nach Rechtsthemen gegliederte Schicht – und vor allem die dreizehn farbigen Miniaturen, die zu den Texten gehören. Sie zeigen Szenen wie die Huldigung des Erzbischofs von Köln oder des Marschalls von Westfalen, Anklagen vor dem städtischen Richter, Viehraub, die Hinrichtung durch Enthauptung, falsche Zeugen, die Zerstörung eines Hauses zu Strafzwecken, das Rädern, die Gefangensetzung von Personen oder die Strafe des Wippens. Die Ausführung gilt als so sorgfältig und qualitätvoll, dass sie das Soester Werk aus der Masse vergleichbarer Acht- und Schwurbücher der Zeit heraushebt. Kunsthistorische Vergleiche, etwa mit dem Hofgeismarer Altar, legen nahe, dass der bis heute namentlich unbekannte Künstler selbst aus Soest stammte.
Das LWL-Bildungsportal EDU_Westfalen hat sich einem Teil dieser Illustrationen – jenen, die konkrete Bestrafungsformen zeigen – in einem eigenen Lernpaket gewidmet. Dort wird deutlich, welchen Wert das Nequambuch für das Verständnis mittelalterlicher Rechtspraxis in Westfalen hat: Schon um 1225 wurden in Soest erste Gesetze schriftlich fixiert, ab etwa 1350 dann grundlegend im Alten Stadtbuch, der sogenannten Schrae. Diese Gesetze wurden den Bewohnern regelmäßig öffentlich vorgelesen, damit auch des Lesens Unkundige sie kannten. Das Nequambuch ergänzte dieses System, indem es dokumentierte, wer gegen die Regeln verstoßen hatte – und wie darauf reagiert wurde.
Mehr als Willkür
Gerade weil ausführliche Gerichtsprotokolle im Mittelalter noch nicht üblich waren, ist die sorgfältige Buchführung über Straftäter und ihre Strafen bemerkenswert: Sie zeigt, dass Rechtsprechung in Westfalen keineswegs der reinen Willkür einzelner Entscheidungsträger überlassen war, sondern einem geregelten, dokumentierten Verfahren folgte. Die Miniaturen liefern dazu kein vollständiges Strafenregister, wohl aber einen seltenen bildlichen Zugang zu Vorstellungen von Recht und Unrecht, wie sie im spätmittelalterlichen Soest galten.
Aufbewahrt wird das Original bis heute im Stadtarchiv Soest – als eines der eindrücklichsten Zeugnisse westfälischer Rechtsgeschichte.
Quellen:
Bildhinweis: Gemeinfrei. Datei:Gerichtsszene (Soester Nequambuch).jpg
