Zeit seines Lebens führte Karl der Große eine sich über drei Jahrzehnte hinweg erstreckende kriegerische Auseinandersetzung mit den Sachsen, die in deren (überwiegend) zwangsweisen Christianisierung mündete. Dies hinderte Eike von Repgow nicht daran, den Frankenherrscher gut 400 Jahre später als einen der Legitimationsstifter des Sachsenspiegels, also der ersten Verschriftlichung sächsischen Gewohnheitsrechts seit der unter Karl dem Großen entstandenen Lex Saxonum, zu bemühen. Die vorliegende Abhandlung geht diesem scheinbaren Widerspruch auf den Grund. Dabei wird nicht nur eine mögliche Verwandtschaft Karl’scher Rechtsbestimmungen mit Bezug auf (die) Sachsen und den im Sachsenspiegel enthaltenen Rechtssätzen untersucht, sondern ebenso dessen Stellung gegenüber anderen bedeutenden Herrscherfiguren der deutschen Rechtsgeschichte in realgeschichtlicher sowie tradierter Hinsicht beleuchtet.

Quelle: Karl der Große als Gesetzgeber der Sachsen

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Von Rolevinck

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