Am 1. Juli 1688 „nachmittags um 4 Uhr“ erschien in der Wohnung des Notars Henricus Vogel „gegen der Clarissen Kirche über belegen“ Rudolph von der Tinnen in Begleitung von sieben Zeugen. Tinnen sowie alle Zeugen unterzeichneten und siegelten in Gegenwart des Notars des ersteren Testament und ließen diesen Vorgang notariell bestätigen. In seiner letztwilligen Verfügung versorgte Rudolph von der Tinnen – er war damals schon Witwer – alle seine Kinder und bestimmte den in kurkölnischen Militärdiensten stehenden Sohn Gottfried zu seinem Erben, „den guten Nahmen und Stamm zu conserviren“. Zugleich beauftragte er zwei Exekutoren, die jeweils bei Amtsantritt ihre Nachfolger zu bestimmen hätten, um „in infinitum“ über die Einhaltung seiner Dispositionen zu wachen. Über die Versorgung seiner Nachkommenschaft hinaus, die u. a. an deren Festhalten an der katholischen Religion gebunden wurde, bestimmte der Testator, dass „was nuhn noch an Erbgütheren, oder deren uffkünften übrig seyn und bleiben wird … haben meine Executoren an heimblichen, bedürfftigen, presthafften, und Gottesfürchtige, … unter welchen, wan etliche unter denen Adtlichen uhralten Erbmansgeschlechtern vorhanden so heimlich Noth litten … stets den Vorzug haben“, zu verteilen. Rudolph von der Tinnen errichtete hierdurch zu Ehren „Gottes des Allmächtigen, undt der Heyl. Mutter Gottes Maria, des hl. Josephi, des Heyl. Antonii de Padua“1 eine Stiftung unter seinem Namen, die in diesem Jahr der dreihundertsten Wiederkehr dieses Rechtsaktes gedenkt. …

Quelle: Die münsterischen Erbmänner 

Weitere Informationen:

Stiftung Rudolph von der Tinnen

Von Rolevinck

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