Der Kulturlandschaftliche Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland stützt sich inhaltlich – wie der Kulturlandschaftliche Fachbeitrag zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen – auf den im Folgenden definierten Begriff der Kulturlandschaft.

„Die Kulturlandschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkung zwischen naturräumlichen Gegebenheiten und menschlicher Einflussnahme im Laufe der Geschichte. Wandel ist daher ein Wesensmerkmal der Kulturlandschaft. Die historische Kulturlandschaft ist ein Ausschnitt aus der aktuellen Kulturlandschaft, der durch historische, archäologische, kunsthistorische oder kulturhistorische Elemente und Strukturen geprägt wird.“ Diese Definition geht zurück auf ein Positionspapier der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger – 23. Sitzung Unterausschuss Denkmalpflege der Kultusministerkonferenz am 19./20.5. 2003 in Görlitz (TOP 13).

Quelle: Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Regierungsbezirk Münster

Von Rolevinck

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