Von Ralf Keuper
Im Jahr 1781 kam es in der ansonsten beschaulichen Bischofsstadt Paderborn zu einer regelrechten Revolte unter der streng gläubigen Bevölkerung. Auslöser war ein Erlass des damaligen Fürstbischofs Wilhelm Anton von der Asseburg im Jahr 1777, in dem dieser dem Bürger- und Bauernstand der Stadt den Kauf und Verzehr von Kaffee untersagte.
Zum Ärger des Bischofs zeigte sich der Mittelstand uneinsichtig und bestand auf seinem Recht, ebenso wie die höheren Stände der Stadt, das Bohnengetränk kaufen und konsumieren zu dürfen. Wie so oft, so fand die Bevölkerung auch hier Mittel und Wege das Verbot zu umgehen, zumal die Einhaltung der Vorschrift von den Behörden nicht mit der nötigen Entschiedenheit überwacht wurde.
Als jedoch der Erlass im Jahr 1781 erneuert wurde, spitzten sich die Ereignisse zu. Diesmal gingen die Behörden mit größerer Konsequenz vor, was die Stimmung in der Bevölkerung auf den Siedepunkt brachte. Der Protest richtete sich vornehmlich gegen Sachgüter der Obrigkeit. Das wirkungsvollste Mittel war jedoch das, was man heute zivilen Ungehorsam oder passiven Widerstand nennen würde. Auf eine ernste Probe wurde die Friedfertigkeit der Menge gestellt, als sich der Fürstbischof angesichts des fortgesetzten öffentlich zur Schau gestellten Protests und Ungehorsams genötigt sah, seine Soldaten in Bewegung zu setzen, um die öffentliche Ruhe und Gesetzestreue wiederherzustellen.
Was dann geschah, beschrieb G.J. Rosenkranz einige Jahrzehnte später:
Wie die Kompanien mit geladenem Gewehr einrückten und vor dem Rathause sich aufzustellen anfingen, begrüßte man sie mit den Melodien der geistlichen Lieder: Ave Maria und Stabat Mater, die auf gegebene Veranlassung von einem Musikchor in einem gegenüberliegenden Gasthofe angestimmt wurden. Die Zeichen dieses geringschätzenden Empfanges abgerechnet, verhielt das Volk sich sonst ruhig im Angesichte der Waffen. Die Führer der Truppen selber nahmen die Execution zu wenig von einer ernsthaften Seite, als dass sie geneigt gewesen wären, mit Schärfe einzuschreiten. Der militärische Aufzug lief daher mit einer bloßen Drohung, ohne Verhaftungen und ohne irgendeine Anwendung von Gewalt ab. Im Grunde war dem Publikum bloß daran gelegen, das Kaffee-Edikt lächerlich und auf diese Weise unwirksam zu machen, und dies gelang so vollkommen, dass es von der Zeit an als eine Mißgeburt der Gesetzgebung in Verruf kam, und sogar bei der vollziehenden Gewalt sein Ansehen und seine Wichtigkeit verlor.
Der Erlass wurde übrigens nie offiziell zurückgezogen.
Weitere Informationen:
Der Kaffee-Lärm in Paderborn 1781