Von Ralf Keuper

Die Rechtsgeschichte Deutschlands erschließt sich, schon allein seines dezentralen Aufbaus wegen, vor allem mit Blick auf seine Regionen, wie Westfalen. Ein Sonderfall ist dabei, wie ich selbst zu meinem Erstaunen feststellen konnte, der Gerichtsbezirk Paderborn während des 19. Jahrhunderts, wie Heinrich Rempe in seinem aus dem Jahr 1970 stammenden Buch Paderborner Gerichtswesen und Juristen im neunzehnten Jahrhundert darlegt.

Viele der herausragenden Juristen und Richter des 19. Jahrhunderts des damaligen Preußen verrichteten an Paderborner Gerichten ihren Dienst, darunter Diedrich Friedrich Carl von Schlechtendahl, der in seiner Zeit als Polizeichef von Berlin die erste Kripo Deutschlands gründete, und Benedikt Waldeck, einer der entschiedensten politischen Gegner Bismarcks. Weitere bekannte Juristen jenes Zeitraums mit Paderborner Vergangenheit waren Wilhelm Rintelen und Franz von Forckenbeck, die, wie Waldeck, als Richter in Paderborn tätig waren. Ferner der gebürtige Paderborner Franz von Löher, der nach seiner revolutionären Phase in die Dienste des bayrischen Königs trat. Wie sehr von Löher sich im Königreich Bayern etabliert hatte, zeigt die Tatsache, dass er die Rede anlässlich des 700. Geburtstages der Stadt München hielt. Nicht zu vergessen auch Eduard von Moeller, der als Regierungspräsident von Köln, Elsaß-Lothringen und Kassel-Nassau einer der führenden Staatsmänner in Preußen war sowie Alfred Hüffer, einer der Mitbegründer der Zentrumspartei.

Die Paderborner Juristen waren für die damalige Zeit in ihrer Mehrheit ausgesprochen liberal gesinnt, wie nicht nur die Beispiele Waldeck und Löher zeigen.

Zu großem Dank ist die Stadt Paderborn laut Rempe dem Freiherrn vom Stein verpflichtet, der dafür sorgte, dass Paderborn die Befugnisse aller übrigen Justizkollegien erhielt. Bis dahin war Paderborn eine Nebenstelle des Justizkollegiums in Münster.

Der eigentliche Aufstieg Paderborns zum wichtigen Gerichtsstandort erfolgte im Jahr 1816, als die Regierung Minden bekannt gab, dass das Ober-Landesgericht für die Provinzen Minden, Ravensberg, Paderborn, Corvey, Reckenberg und Rheda von Minden nach Paderborn verlegt werde.

Paderborn war damit einer der größten Gerichtsbezirke Preußens.

Die Richter hatten allerhand zu tun, galt der Oberlandesgerichtsbezirk Paderborn doch als einer derjenigen mit der höchsten Kriminalität in Preußen.

Hohes Ansehen in Preußen genoss die Ausbildung der angehenden Juristen an Paderborner Gerichten. Rempe schreibt:

Über die Ausbildung des Auskultatoren erließ der Direktor des Land- und Stadtgerichtes in Paderborn im Jahre 1841 eine Instruktion. Sie war so vorzüglich, dass der Justizminister sie allen preußischen Gerichten als vorbildlich empfahl. Dem jungen Juristen wird darin ans Herz gelegt: “Vor allen Dingen muss er sich von seinem ersten Eintritt in den Dienst an Pünktlichkeit, Genauigkeit und Akkuratesse in allen denjenigen Arbeiten gewöhnen, die ihm aufgetragen werden; er muss sich bemühen, aus seiner Arbeit ersichtlich zu machen, dass es ihm darum zu tun war, nicht des Geschäfts los zu werden, sondern etwas Gründliches zu lernen und praktisch Brauchbares zu liefern, und es wird für ihn eine Ehrensache sein, durch solche Leistungen die Mühe zu vergelten, welche seine Vorgesetzten sich mit ihm gegeben haben”.

Viele Paderborner Juristen waren an der Gründung der Zentrumspartei beteiligt. Eine Schlüsselrolle hatten dabei sie sog. Soester Konferenzen, aus denen später das Soester Programm hervorging.

Im 1878 wurde der Oberlandesgerichtsbezirk Paderborn aufgelöst. Fortan war Paderborn Sitz eines Landgerichtes; das gilt bis heute.

Rempe schreibt:

Die heutige Gestalt erhielt das Gerichtswesen im Paderborner Gebiet im Jahre 1878 auf Grund des Gerichtsverfassungsgesetzes. Bei dieser Gelegenheit verlor die Stadt Paderborn den Sitz des Appellationsgerichts. Da jede Provinz nur ein Oberlandesgericht haben sollte, schied sie als Gerichtssitz ohne weiteres aus, und das Ringen um das höchste Gericht in Westfalen spielte sich zwischen Hamm und Münster ab. Den Sieg trug Hamm davon. Die übrigen westfälischen Appellationsgerichte zum Münster, Paderborn und Arnsberg wurden zu Landgerichten des neuen Oberlandesgerichts umgebildet.

Weitere Informationen:

Westfälische Rechtsgelehrte, Juristen und Rechtsgeschichte

“Westfälische Unterwelten. Historische Kriminalfälle und Hinrichtungen in Westfalen” von Udo Bürger

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