Von Ralf Keuper

Welche Konsequenzen sind zu ziehen, welcher Eindruck in der Öffentlichkeit entsteht, wenn man als Sparkasse bereits 15mal in einem Streitfall seine Prozesse durch alle Gerichtsinstanzen (bis zum BGH) – verloren hat? Bei der Sparkasse Gütersloh ist allem Anschein selbst diese beeindruckende Serie von Niederlagen vor Gericht kein Anlass, nicht weiterhin die Justiz zu bemühen. In dem Streitfall geht es um die fristlose Kündigung eines bereits bestellten Vorstands, nachdem die BaFin Zweifel an dessen fachlicher Eignung angemeldet hatte, die nicht vollständig ausgeräumt werden konnten. Daraufhin kündigte die Sparkasse dem Vorstand noch vor Dienstantritt fristlos. Dagegen klagte der Bankmanager – bislang mit Erfolg.

Hier einige Beiträge, die den Verlauf seit Mitte 2016 behandeln:

Vor wenigen Tagen nun kassierte die Sparkasse vor dem Oberlandesgericht Hamm ihre vorläufig letzte Niederlage, worüber in Ex-Sparkassenvorstand erhält Vergütung berichtet wird.

Wer jetzt denkt, damit sei das Thema endgültig vom Tisch, liegt daneben. Denn die Sparkasse führt einen neuen Kündigungsrund an. Weil der Kläger den Fall immer wieder in die Medien trage, schade er dem Ruf der Sparkasse und zerstöre das Vertrauen noch weiter, wie in Gütersloh: Sparkasse findet einen neuen Kündigungsgrund im Fall Bender zu erfahren ist. Von Einsicht keine Spur. Die Begründung ist bemerkenswert.  Die Lokalpresse hat das Recht und die Pflicht über Vorgänge, wie den vorliegenden, zu berichten.

Die Reputation der Sparkasse geschädigt haben wohl auch deren Vertreter durch ihr Verhalten, von den Prozesskosten ganz abgesehen, so dass sich hier irgendwann die Frage nach deren fachlicher Eignung stellt. 

Der Imageschaden ist auch so schon beträchtlich.

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