Als „Integration Sachsens in das fränkische Reich“ wird ein etwa zweihundert Jahre währender Prozess umschrieben, hinter dem sich die administrative, kirchliche und infrastrukturelle Erfassung der Landschaften zwischen Rhein, Elbe und Harz verbirgt. Zunächst dienten einige wenige befestigte Plätze und vor allem die Bischofs- oder Domburgen als Stützpunkte königlicher Macht, doch die in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts beinahe schlagartig einsetzende historische Nennung der Königspfalzen wie Grone, Tilleda, Pöhlde und Werla lässt erkennen, dass sich ab dieser Zeit eine neue Gruppe von Orten herausbildete, die in ihren Grundaspekten Repräsentation, Fortifikation und Produktion auf die veränderte Ausgangslage ausgerichtet waren. Im Jahr 919 war mit dem sächsischen Herzog Heinrich I. aus der Familie der Liudolfinger erstmals ein Angehöriger der sächsischen Elite auf den deutschen Königsthron gelangt, das politische Gewicht verschob sich daher – vereinfacht gesagt – von West nach Ost. Das ehemals periphere Sachsen wandelte sich zur erstrangigen „Königslandschaft“, in der zahlreiche (Zentral-)Orte als Stützen des „Reisekönigtums“ dienten. Magdeburg kam in der Herrschaftskonzeption OttosI. bald eine besondere Rolle zu, die den Rahmen des sonst üblichen sprengte und den Ort über alle anderen in Sachsen heraushob.

Quelle: Überlegungen zur Herrscherrepräsentation in ostsächsischen Pfalzen und Domburgen des 10./11. Jahrhunderts

Von Rolevinck

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