Von Ralf Keuper

Das hatte sich Konzernpatriarch Rudolf August Oetker (RAO) gewiss anders vorgestellt. Etwas mehr als zehn Jahre nach seinem Ableben steht die Oetker-Gruppe vor der Spaltung (Vgl. dazu: Oetker droht Spaltung).

Grund dafür ist ein Zerwürfnis zwischen den Kindern aus den beiden ersten Ehen auf der einen und den aus der dritten Ehe auf der anderen Seite. In den letzten Jahren wurde die Öffentlichkeit Zeuge von den Streitigkeiten der insgesamt acht Kinder. Anscheinend ist da nicht mehr viel zu kitten und als letzte Möglichkeit verbleibt nur noch die Aufteilung der Gruppe, wobei die älteren Geschwister den Nahrungsmittelkonzern und die jüngeren die Brauerei-Sparte, die Hotels und die Lampe Bank bekommen sollen.

Im 1999 sah alles noch anders aus. In dem Jahr hatte Rudolf August Oetker einen Erbvertrag mit seinen Kindern geschlossen, der den Fortbestand der Oetker-Gruppe sichern sollte. Die NW berichtete seinerzeit in Rudolf August Oetker hat sein Erbe geregelt (17.07.1999) .

Die acht Kinder Oetkers aus drei Ehen, 19 bis 59 Jahre alt, sind gleichberechtigte Erben. Falls ein Familienmitglied seine Anteile veräußern will, müssen alle anderen zustimmen, sie haben zu gleichen Teilen Vorkaufsrecht. Die Kinder bilden eine Gesellschafterversammlung, die einen Beirat wählt, der die Gruppenleitung bestimmt.

Der älteste Sohn von Rudolf August Oetker, August Oetker, äußerte sich damals zuversichtlich, dass mit dem Erbvertrag die Zukunft des Hauses gesichert sei:

Während sein Vater den Erbvertrag recht gelassen betrachtet, unterstreicht August Oetker dessen künftige Bedeutung für die Geschwister, das Management und die Mitarbeiter. “Ich bin extrem froh, dass das jetzt alles so feststeht”. Er ist überzeugt davon, dass der Vertrag auch in Zukunft Bestand hat, weil er nicht abstrakt, sondern vor dem Hintergrund gemachter Erfahrungen verfasst worden ist.

Da war August Oetker wohl etwas zu optimistisch.

Von Rolevinck

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