Von Ralf Keuper
Im November diesen Jahres wird der Flughafen Gütersloh offiziell von den Briten an die Bundesanstalt für Immobilien (BImA) übergeben. Damit endet eine Epoche, die im Jahr 1945 begann, als die britischen Besatzer den Flughafen, der unter dem NS-Regime gebaut und bis zum Ende des Krieges für militärische Zwecke genutzt wurde, in Besitz nahmen. Seit einigen Jahren schon sind auf dem Gelände keine Flugzeuge oder Hubschrauber mehr stationiert.
Seit 1990, als bekannt wurde, dass die Briten den Militärflughafen aufgeben würden, ist die Diskussion um die weitere, zivile Nutzung des Flughafens im Gang. Einen guten Überblick verschafft der Beitrag Der Flugplatz Gütersloh Chancen und Probleme bei der Umwidmung eines ehemaligen Militärflughafens.
Dort heisst es u.a:
Ideen aus früheren Jahren (1973/1985), den Militärflughafen nach dem Abzug der Briten in einen Zivilflugplatz umzuwidmen und als weiteren westfälischen Regionalflughafen zu etablieren, ließ man nach Bekanntgabe, daß das Gelände von der britischen Army weitergenutzt würde, schnell fallen und konzentrierte sich seitens der Befürworter auf eine zivile Mitnutzung des NATO-Flugplatzes.
Das Thema Zivilflugplatz ist eigentlich schon seit 1993 vom Tisch, als der damalige Landesverkehrsminister Kniola relativ deutlich Stellung bezog:
Anläßlich der Einweihung der neuen Paderborner Abflughalle im Dezember 1993 bekräftigte Kniola in seiner Festansprache, daß Paderborn/Lippstadt der Flughafen der Region sei, und erteilte damit dem Gelände in Gütersloh als Regionalflughafen – ohne es direkt anzusprechen – eine klare Absage.
Mehr als eine zivile Mitnutzung war mit der NRW-Landesregierung nicht zu machen. Die Stadt Gütersloh gab den Bürgern die Gelegenheit, sich aktiv an der Diskussion um die künftige Nutzung des Flughafengeländes zu beteiligen. Die Auftaktveranstaltung Bürgebeteiligung Konversion Flugplatz Gütersloh fand am 18. September 2012 im Gütersloher Rathaus statt. Großen Zuspruch fand, wie aus der Dokumentation der Bürgerbeteiligung “Konversion Flugplatz Gütersloh” 2012 hervorgeht, die Idee eines Luftfahrt Museums bzw. eines Museumsbereichs zum Flughafen mit Geschichte. Bei der Frage der gewerblichen Nachnutzung schnitt die Alternative Zivilflughafen mit begrenzter Nutzung relativ schlecht ab. Keinen bzw. kaum Zuspruch fand die Alternative Nutzung als Zivilflughafen ohne Begrenzungen.
Am 4. Juli war die Nachnutzung des Flughafens ein Thema im Hauptausschuss. Die Sitzungsunterlagen enthalten das Integrierte Handlungskonzept für die Konversion Flugplatz “Princess Royals Barracks”.
Darin sprechen die Autoren die Empfehlung aus:
Nach dem endgültigen Abzug der Streitkräfte und dem anschließenden Entwidmungsverfahren ist die Änderung des Regionalplans für das Flugplatzareal schnellstmöglich zu beantragen. Die Änderung der Flächennutzungspläne und die Aufstellung der Bebauungspläne sollten möglichst in Parallelverfahren erfolgen, um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Wir empfehlen die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen für das Industrie- und Gewerbegebiet Parsevalstraße (ein Verfahren Stadt Gütersloh, ein Verfahren Stadt Harsewinkel) und zwei Bebauungsplänen für das nördliche Flugplatzareal, welche die Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Photovoltaik-Flächen umfassen, da nach dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Förderung von Freiflächenphotovoltaik nur bei Vorliegen eines Bebauungsplanes möglich ist. Bei Bedarf können für das Industrie- und Gewerbegebiet Flugplatz mehrere Bebauungspläne für die Abschnitte Ost (Initialbereich), Mitte und West aufgestellt werden. Die Entwicklungsabschnitte können grundsätzlich auch parallel umgesetzt werden. Um eine personelle und finanzielle Überforderung der Projektbeteiligten zu vermeiden, sollten nicht mehr als zwei Entwicklungsabschnitte gleichzeitig umgesetzt werden.
Das ist noch einiges zu tun 😉
Weitere Informationen:
Gewerbepark Flugplatz Gütersloh befürwortet